Aktenplan für die Finanzverwaltung
Der Aktenplan gilt für die Finanzverwaltung und für die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes und der Länder, soweit Vorschriften der Länder nicht entgegenstehen. Er dient zur systematischen Ordnung des Schriftguts, das nicht nach besonderen Regelungen zu behandeln ist.
Neue sowie im Text gegenüber der letzten Version geänderte Aktenplankennzeichen sind zur vereinfachten Auffindbarkeit hellgrau markiert.
Anwendung des Aktenplans
Der Aktenplan beinhaltet zunächst Hauptgruppen. Beispielsweise steht "S" für die Bundes- und Landessteuern, "G" für die Gemeindesteuern und "FG" für die Finanzgerichtsbarkeit.
Die Hauptgruppen als oberste Gliederungsstufe sind in der Regel in
- Obergruppen, z. B. S 0 Abgabenordnung 1977…,
- Gruppen, z. B. S 01 Einleitende Vorschriften…,
- ggf. Untergruppen, z. B. S 010 Anwendungsbereich,
- sowie Betreffseinheiten (unterste Stufe), z. B. S 0100 Anwendungsbereich…,
unterteilt. Alle Elemente sämtlicher Stufen werden auch als Aktenplankennzeichen bezeichnet.
Die Betreffseinheiten als Stufe der Aktenbildung setzen sich zusammen aus der Bezeichnung der Hauptgruppe und der Aktennummer (z. B. S 0100). Bei Bedarf kann eine zusätzliche Erweiterung in Form eines kleinen Buchstabens angefügt werden (z. B. S 1301-a); man spricht dann von einer Ableitung.
BMF, Aktenplan für die Finanzverwaltung (Gesamtplan) Juli 2023, veröffentlicht am 28.7.2023
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.5285
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.470
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.823
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.3406
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.222
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.639
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.380
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.11639
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
1.749
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.540
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
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Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
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Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024
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Änderung des AEAO infolge des Postrechtsmodernisierungsgesetzes und des JStG 2024
12.12.2024
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Muster der Umsatzsteuererklärung 2025
12.12.2024