Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Insolvenzverfahren
Mit dem BMF-Schreiben reagiert die Finanzverwaltung auf die jüngste BFH-Rechtsprechung zur Vorsteuerberichtigung in diesen Fällen (Urteile v. 15.12.2016, V R 26/16, und v. 29.3.2017, XI R 5/16, vgl. Kommentierung). Das BMF führt die neuen Grundsätze auf und ändert in der Folge auch den Umsatzsteuer-Anwendungserlass.
BMF, Schreiben v. 3.7.2017, III C 2 - S 7330/09/10001 :004, veröffentlicht am 4.7.2017
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