DBA Taiwan kann ab 1.1.2013 angewendet werden
Die steuerlichen Rahmenbedingungen bilden bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten regelmäßig eine wichtige Grundlage für gegenwärtige und zukünftige Investitionen. Im Verhältnis zu Taiwan gelten ab 1.1.2013 abgesenkte Quellensteuersätze: Bei Dividenden ein Quellensteuersatz i. H. v. 10 %. Zinsen und Lizenzgebühren unterliegen künftig Quellensteuern i. H. v. ebenfalls maximal 10 %.
Strukturell und inhaltlich orientiert sich das neue Abkommen am OECD-Musterabkommen. Dies betrifft auch den Informationsaustausch, der die Zusammenarbeit der Finanzbehörden beider Staaten hinsichtlich Steuern jeder Art begründet.
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