E-Bilanz Taxonomien 6.1 veröffentlicht
Diese aktualisierten Taxonomien stehen für die Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien zur Verfügung. Die
Elster-Internetseite ist bereits aktualisiert; dort können unter Tz. 2 "Schnittstellen" die Taxonomien 6.1 angesehen und abgerufen werden.
Für welche Wirtschaftsjahre gilt dies?
Die neuen Taxonomien sind für Bilanzen der nach dem 31.12.2017 beginnenden Wirtschaftsjahre zu verwenden, also ab dem Wirtschaftsjahr 2018 bzw. einem abweichenden Wirtschaftsjahr 2018/2019. Die Finanzämter werden es jedoch nicht beanstanden, wenn diese Taxonomien auch bereits für das Wirtschaftsjahr 2017 bzw. 2017/2018 verwendet werden.
Wann können die Bilanzen übermittelt werden?
Zu beachten ist, dass die nach der Taxonomie 6.1 erstellten Gewinnermittlungen - Bilanz mit GuV-Rechnung (sog. E-Bilanz), Eröffnungsbilanz oder Aufgabebilanz - testweise ab November 2017 gesendet werden können (Erprobungsphase). "Echtfälle" können dann voraussichtlich ab Mai 2018 übermittelt werden.
Was ist neu?
Die wesentlichen Änderungen der neuen Taxonomie betreffen die nachfolgenden Punkte:
- Aufwandsverteilungsposten: Nach der Rechtsprechung des BFH (BFH, Urteil v. 9.3.2016, X R 46/14, BStBl 2016 II S. 976) und der ihr folgenden Auffassung der Finanzverwaltung (BMF, Schreiben v. 16.12.2016, BStBl 2016 I S. 1431) ist bei der Errichtung eines Betriebsgebäudes auf einem Grundstück des Nichtunternehmer-Ehegatten in der Bilanz des Unternehmer-Ehegatten ein Aufwandsverteilungsposten auszuweisen. Hierzu enthält die Taxonomie 6.1 im Berichtsbestandteil "Bilanz" unterhalb der Position "Bauten auf fremden Grundstücken" die Position "Aufwandsverteilungsposten". Ebenso gibt es dazu im Bereich "Sonstige Sonderposten, andere Sonderposten" die Position "Rücklagen im Zusammenhang mit dem Aufwandsverteilungsposten".
- Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG: Mit aufgenommen wurden in die Taxonomie zudem die neuen Positionen für Investitionsabzugsbeträge, hinzuzurechnende oder rückgängig zu machende Beträge. Diese finden sich im Berichtsbestandteil "steuerliche Gewinnermittlung" und sind nach § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG) zwingend elektronisch zu übermitteln. Näheres dazu findet sich im BMF-Schreiben v. 20.3.2017, BStBl 2017 I S. 423 unter Rdnr. 24 (vgl. Kommentierung).
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
10.6185
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.971
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.895
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1296
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.975
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.657
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.405
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.23737
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.543
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.101
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
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12.11.2024
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31.10.2024
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31.10.2024
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Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung
28.10.2024
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Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten 2023
23.10.2024
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23.10.2024