E-Bilanz Taxonomien 6.1 veröffentlicht

Diese aktualisierten Taxonomien stehen für die Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien zur Verfügung. Die
Elster-Internetseite ist bereits aktualisiert; dort können unter Tz. 2 "Schnittstellen" die Taxonomien 6.1 angesehen und abgerufen werden.
Für welche Wirtschaftsjahre gilt dies?
Die neuen Taxonomien sind für Bilanzen der nach dem 31.12.2017 beginnenden Wirtschaftsjahre zu verwenden, also ab dem Wirtschaftsjahr 2018 bzw. einem abweichenden Wirtschaftsjahr 2018/2019. Die Finanzämter werden es jedoch nicht beanstanden, wenn diese Taxonomien auch bereits für das Wirtschaftsjahr 2017 bzw. 2017/2018 verwendet werden.
Wann können die Bilanzen übermittelt werden?
Zu beachten ist, dass die nach der Taxonomie 6.1 erstellten Gewinnermittlungen - Bilanz mit GuV-Rechnung (sog. E-Bilanz), Eröffnungsbilanz oder Aufgabebilanz - testweise ab November 2017 gesendet werden können (Erprobungsphase). "Echtfälle" können dann voraussichtlich ab Mai 2018 übermittelt werden.
Was ist neu?
Die wesentlichen Änderungen der neuen Taxonomie betreffen die nachfolgenden Punkte:
- Aufwandsverteilungsposten: Nach der Rechtsprechung des BFH (BFH, Urteil v. 9.3.2016, X R 46/14, BStBl 2016 II S. 976) und der ihr folgenden Auffassung der Finanzverwaltung (BMF, Schreiben v. 16.12.2016, BStBl 2016 I S. 1431) ist bei der Errichtung eines Betriebsgebäudes auf einem Grundstück des Nichtunternehmer-Ehegatten in der Bilanz des Unternehmer-Ehegatten ein Aufwandsverteilungsposten auszuweisen. Hierzu enthält die Taxonomie 6.1 im Berichtsbestandteil "Bilanz" unterhalb der Position "Bauten auf fremden Grundstücken" die Position "Aufwandsverteilungsposten". Ebenso gibt es dazu im Bereich "Sonstige Sonderposten, andere Sonderposten" die Position "Rücklagen im Zusammenhang mit dem Aufwandsverteilungsposten".
- Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG: Mit aufgenommen wurden in die Taxonomie zudem die neuen Positionen für Investitionsabzugsbeträge, hinzuzurechnende oder rückgängig zu machende Beträge. Diese finden sich im Berichtsbestandteil "steuerliche Gewinnermittlung" und sind nach § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG) zwingend elektronisch zu übermitteln. Näheres dazu findet sich im BMF-Schreiben v. 20.3.2017, BStBl 2017 I S. 423 unter Rdnr. 24 (vgl. Kommentierung).
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.2325
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.815
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.552
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1066
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.079
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
2.841
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.201
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.893
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Finanzämter starten mit den Einkommensteuererklärungen
1.526
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.358
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Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
08.04.2025
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Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung
07.04.2025
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Großangelegte Kontrollaktion beim Action Day gegen Schattenbanken
07.04.2025
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
07.04.2025
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Merkblatt zur Transaktionsmatrix nach § 90 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO
04.04.2025
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CbC Reporting bei transparenten Personengesellschaften und CbCR-Safe-Harbour
04.04.2025
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Kein Vorläufigkeitsvermerk wegen Besteuerung der Renten
02.04.2025
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Entfristung der Ergänzung der Konsultationsvereinbarung zum DBA Schweiz
01.04.2025
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Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
31.03.20252
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Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
28.03.2025