Errichtung von Betriebsgebäuden durch einen Ehegatten
In seinem Schreiben, das sich mit den Folgen des BFH-Urteils v. 9.3.2016 (X R 46/14) beschäftigt, behandelt das BMF folgende Punkte:
- Zurechnung des Gebäudes,
- Zurechnung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
- Behandlung von Aufwandsverteilungsposten: Hierzu gibt es ein ausführliches Besipiel;
- Beendigung der betrieblichen Nutzung,
- Übergang des Eigentums auf den Betriebsinhaber,
- Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG,
Im Alleineigentum stehende Gebäude
Die Regelungen wendet das BMF aif ein im Alleineigentum des Nichtunternehmer-Ehegatten stehendes Gebäude entsprechend an.
Die BMF-Schreiben vom 3..5.1985 (BStBl I S. 188) und vom 5.11.1996 (BStBl I S. 1257) werden aufgehoben.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
11.1865
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.944
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.929
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.2126
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.033
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.611
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.480
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.23237
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.489
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.054
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FAQ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung
20.11.2024
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Ertragsteuerliche Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten
19.11.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
14.11.2024
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Hilfsmittelerlass 2025 wurde veröffentlicht
12.11.2024
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Lohnsteuerliche Behandlung der Aufwendungen für sicherheitsgefährdete Arbeitnehmer
12.11.2024
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Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen und Auslandstätigkeitserlass
06.11.2024
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Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
31.10.2024
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Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie GuV
31.10.2024
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Start des Rückmeldeverfahrens der NRW-Soforthilfe 2020
31.10.2024
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Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung
28.10.2024