Errichtung von Betriebsgebäuden durch einen Ehegatten
In seinem Schreiben, das sich mit den Folgen des BFH-Urteils v. 9.3.2016 (X R 46/14) beschäftigt, behandelt das BMF folgende Punkte:
- Zurechnung des Gebäudes,
- Zurechnung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
- Behandlung von Aufwandsverteilungsposten: Hierzu gibt es ein ausführliches Besipiel;
- Beendigung der betrieblichen Nutzung,
- Übergang des Eigentums auf den Betriebsinhaber,
- Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG,
Im Alleineigentum stehende Gebäude
Die Regelungen wendet das BMF aif ein im Alleineigentum des Nichtunternehmer-Ehegatten stehendes Gebäude entsprechend an.
Die BMF-Schreiben vom 3..5.1985 (BStBl I S. 188) und vom 5.11.1996 (BStBl I S. 1257) werden aufgehoben.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
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Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
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Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
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Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024