BMF: Errichtung von Betriebsgebäuden durch einen Ehegatten

Der BFH hatte kürzlich zur Behandlung des eigenen Aufwands des Betriebsinhabers für die Errichtung eines betrieblich genutzten Gebäudes auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück entschieden. Hierzu hat das das BMF nun Stellung genommen.

In seinem Schreiben, das sich mit den Folgen des BFH-Urteils v. 9.3.2016 (X R 46/14) beschäftigt, behandelt das BMF folgende Punkte:

  • Zurechnung des Gebäudes,
  • Zurechnung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
  • Behandlung von Aufwandsverteilungsposten: Hierzu gibt es ein ausführliches Besipiel;
  • Beendigung der betrieblichen Nutzung,
  • Übergang des Eigentums auf den Betriebsinhaber,
  • Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG,

Im Alleineigentum stehende Gebäude

Die Regelungen wendet das BMF aif ein im Alleineigentum des Nichtunternehmer-Ehegatten stehendes Gebäude entsprechend an.

Die BMF-Schreiben vom 3..5.1985 (BStBl I S. 188) und vom 5.11.1996 (BStBl I S. 1257) werden aufgehoben.

BMF, Schreiben v. 16.12.2016, IV C 6 - S 2134/15/10003


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