Grundsätze zur Anrufungsauskunft
Zur Absicherung ihrer lohnsteuerlichen Pflichten können Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Finanzamt eine Lohnsteuer-Anrufungsauskunft beantragen.
In dem BMF-Schreiben werden vor allem folgende Fragen geklärt:
- Wer ist zur Anrufungsauskunft berechtigt?
- Welches Finanzamt ist zuständig?
- Was ist bezüglich der Form zu beachten?
- Welche Rechtsvorschriften sind anwendbar?
- Wie steht es um Bindungswirkung und gerichtliche Überprüfung?
BMF, Schreiben v. 12.12.2017, IV C 5 - S 2388/14/10001.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
11.1865
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