Inhalt und Form des Datensatzes bei Rentenbezugsmitteilungen
Rententräger sind alljährlich bis zum 1.3. verpflichtet, der Deutschen Rentenversicherung Bund (sog. zentrale Stelle) Leibrenten und andere Alterseinkünfte zu melden, die im Vorjahr zur Auszahlung kamen. Die Datenübermittlung muss dabei nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz erfolgen (§ 22a Abs. 1 Satz 2 EStG). Welche inhaltlichen und formalen Anforderungen an den Datensatz zu stellen sind, legt das BMF einvernehmlich mit den obersten Finanzbehörden fest.
Mit Schreiben vom 15.6.2012 weist das BMF darauf hin, dass der amtlich vorgeschriebene Datensatz zur Steigerung der Datenqualität angepasst werden muss. Als Basis für die Entwicklung des Datensatzes veröffentlicht das Ministerium die entsprechende Datensatzbeschreibung und einen Fehlerkatalog.
Die Vorgaben sind relevant für Meldungen von Leibrenten und Leistungen nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a und § 22 Nr. 5 EStG (Meldegrund MZ01). Aus der Datensatzbeschreibung geht u.a. hervor, welche Angaben optional oder verpflichtend sind und welche Felder numerischen bzw. alphanumerischen Inhalt haben müssen.
Hinweis
Nach § 22a Abs. 1 Satz 1 EStG müssen Rentenbezugsmitteilungen folgende Angaben enthalten:
- Identifikationsnummer,
- Familienname,
- Vorname und Geburtsdatum des Leistungsempfängers,
- Betrag der zu meldenden Einkünfte,
- Rentenanpassungsbetrag,
- Beginn und Ende des Leistungsbezugs,
- Bezeichnung und Anschrift des Mitteilungspflichtigen,
- Beiträge zur Basiskrankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung, die vom Mitteilungspflichtigen an die Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsträger abgeführt wurden,
- sowie Beitragszuschüsse, die dem Leistungsempfänger nach § 106 des SGB VI zustehen.
BMF, Schreiben v. 15.6.2012, IV C 3 – S 2257-c/07/10012 :008
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
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Änderungen des UStAE zum 31.12.2024
23.12.2024
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Widerlegen einer Umgehungsgestaltung bei der Hinzurechnungsbesteuerung
23.12.2024
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Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
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Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024