BVerfG bestätigt Zuständigkeit des Neuner-Gremiums bei Sekundärmarktkäufen (BMF)
Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble hatte in der mündlichen Verhandlung die Auffassung der Bundesregierung dargelegt, dass erforderliche EFSF-Notmaßnahmen vereitelt werden könnten, wenn sie im Planungsstadium bekannt werden. Entscheidungen über Sekundärmarktkäufe können nur dann wirksam zur Stabilisierung der gemeinsamen Währung beitragen, wenn sie auch sehr kurzfristig und vertraulich getroffen werden können. Dieser Auffassung ist das Gericht gefolgt.
Das BVerfG hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob Entscheidungen über Maßnahmen zur Stabilisierung der gemeinsamen Währung durch ein vom Bundestag gewähltes Gremium von 9 Abgeordneten getroffen werden können. Die Zulässigkeit eines solchen Gremiums wurde vom Gericht bestätigt. Entscheidungen des Gremiums in bestimmten besonders vertraulichen Fällen hat das Gericht für verfassungsrechtlich zulässig erklärt. Diesen besonderen Voraussetzungen muss die Beteiligung des Bundestags gerecht werden.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"
BMF, Pressemitteilung Nr. 05/2012 v. 28.2.2012
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
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Änderungen des UStAE zum 31.12.2024
23.12.2024
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Widerlegen einer Umgehungsgestaltung bei der Hinzurechnungsbesteuerung
23.12.2024
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Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
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