BWL-Traineeprogramm der Hessischen Steuerverwaltung wird ausgebaut
Warum das BWL-Traineeprogramm gestartet wurde
Die Arbeit in den Betriebsprüfungsstellen war traditionell verbeamteten Diplom-Finanzwirte vorbehalten. Angesichts des demografischen Wandels und des steigenden Bedarfs an qualifizierten Fachkräften ist es jedoch notwendig, die bisherigen Personalstrategien zu überdenken und neue Ansätze zu verfolgen.
Anforderungen an Bewerber
Für das mehrstufige Auswahlverfahren können sich Betriebswirtschaftler mit einem Bachelor- oder Masterabschluss und einem steuerfachlichen Schwerpunkt bewerben. Neben Berufseinsteigern zählen bisher auch viele Bewerber mit mehrjähriger Erfahrung in Wirtschaftskanzleien, Beratungsunternehmen, Buchhaltungsbüros sowie im Industrie- und Bankensektor dazu.
Zitate Finanzminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz:
"Mit dem BWL-Traineeprogramm ist Hessen wieder einmal einen neuen Weg im Kampf für noch mehr Steuergerechtigkeit gegangen. Heute können wir sagen: Das Programm ist in vielerlei Hinsicht ein echter Gewinn! Die aktuell rund 40 Betriebswirtinnen und -wirte stärken mit ihrem Sachverstand die Betriebsprüfungen in den hessischen Finanzämtern. Sie sorgen damit für mehr Steuergerechtigkeit im Land und sichern Steueraufkommen für Bildung, Sicherheit, Infrastruktur und die vielen weiteren wichtigen Aufgaben unseres Gemeinwesens."
"Im dichten Steuerdschungel Deutschlands werden Betriebsprüfungen immer komplexer und somit herausfordernder. Was so naheliegend klingt, war vor uns in keinem Bundesland üblich: Der Einsatz nicht nur von exzellent ausgebildeten Steuerfachleuten, sondern eben gezielt auch von Profis der Betriebswirtschaftslehre. Dieser hessische Sonderweg hat sich bezahlt und mittlerweile auch andere Bundesländer hellhörig gemacht, die Interesse haben, diesen Weg ebenfalls zu gehen."
"Mit dem BWL-Traineeprogramm stärken wir auch das Profil der Hessischen Steuerverwaltung als attraktive Arbeitgeberin und bieten interessante Entwicklungsmöglichkeiten für noch mehr junge Menschen."
Weitere Informationen: Hessisches FinMin, Meldung v. 23.9.2024
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.9955
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
7.516
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.636
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.502
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.2146
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
3.03237
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.786
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.408
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.824
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.299
-
Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Influencern
25.09.2024
-
BWL-Traineeprogramm der Hessischen Steuerverwaltung wird ausgebaut
25.09.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.09.2024
-
Richtsatzsammlung 2023 veröffentlicht
18.09.2024
-
Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
17.09.2024
-
Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig stellen
16.09.2024
-
Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
12.09.2024
-
Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension
11.09.2024
-
Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2025
06.09.2024
-
Mit Vernetzung gegen organisierte Finanzkriminalität
06.09.2024