ELStAM für Lebenspartner ab November 2015
Für die vor dem 1.11.2015 begründeten Lebenspartnerschaften, werden diese Informationen kurzfristig von den Meldebehörden an das BZSt übermittelt. Die Ermittlung und Verarbeitung der Daten kann sich bis Ende März 2016 hinziehen.
Ebenfalls ab dem 1.11.2015 werden die Daten zu den Lebenspartnerschaften, soweit vollständig vorhanden, für das Verfahren ELStAM genutzt. Mit Hilfe dieser Daten wird automatisiert die zutreffende Lohnsteuerklassenkombination IV/IV für Lebenspartner in einer Lebenspartnerschaft gebildet und dem Arbeitgeber für den Lohnsteuerabzug bereitgestellt.
Dazu ist folgender wichtiger Hinweis zu beachten
Soll der Arbeitgeber keinerlei Hinweise auf eine Ehe oder Lebenspartnerschaft erhalten, z. B. wenn ein Ehegatte oder Lebenspartner dies nicht wünscht, kann das schon jetzt sichergestellt werden. Dazu haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jederzeit die Möglichkeit, eine ungünstigere Steuerklasse zu beantragen (§ 38b Abs. 3 EStG). Dies ist auch schon möglich, bevor eine Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen wird. Dadurch wird die automatisierte Bildung der Steuerklasse IV/IV und die Übermittlung an die Arbeitgeber unterdrückt.
Im Verfahren ist so sichergestellt, dass durch diesen Antrag dem Arbeitgeber keine ELStAM mit der Steuerklasse III, IV oder V zum Abruf bereitgestellt werden, aus denen dieser ggf. Rückschlüsse auf den Familienstand ziehen kann. Dieser Antrag ist beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Ebenso kann man sich an das zuständige Finanzamt wenden, wenn eine andere Lohnsteuerklassenkombination, z. B. III/V oder die Kombination IV/IV mit Faktorverfahren gewünscht wird.
BZSt v. 20.10.2015
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
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Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
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Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024