Doppelbesteuerung: DBA zwischen Deutschland und Luxemburg
Es handelt sich um eine umfassende Überarbeitung des alten Abkommens. Es entspricht in Struktur und Inhalt dem Musterabkommen der OECD sowie den deutschen und luxemburgischen Grundsätzen zur DBA-Politik. Damit ist der Abschluss eines modernen DBA gelungen, das eine doppelte Besteuerung in den beiden Ländern vermeidet.
Doppelbesteuerungen sind ein erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen. Das Abkommen hilft die beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen zu vertiefen und zu fördern. Eine wichtige Neuerung ist die Senkung der Quellensteuersätze bei Dividenden. An dem Nullsatz für Zinsen und dem Quellensteuersatz in Höhe von fünf Prozent bei Lizenzgebühren wird festgehalten. Das Abkommen enthält nun auch eine Regelung zur Besteuerung von Ruhegehälter aus der Soziaversicherung sowie der Betriebsrenten, die künftig dem Quellensteuerstaat zugeordnet werden. Das schafft Rechtsklarheit für viele Rentner.
Doppelbesteuerungsabkommen haben zudem das Ziel, eine Besteuerung auch in grenzüberschreitenden Fällen sicherzustellen. Das neue Abkommen wird mit Austausch der Ratifikationsurkunden das derzeit noch geltende Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahr 1958 ersetzen.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
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Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
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Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
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Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024