Durchschnittswerte für Flugkilometer ab dem Kalenderjahr 2019

Die Finanzverwaltung hat für von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge die Durchschnittswerte für Flugkilometer ab dem Kalenderjahr 2019 festgesetzt.

Lohnsteuerliche Konsequenzen

Wenn Luftfahrtunternehmen ihren Mitarbeitern Flüge unentgeltlich oder verbilligt gewähren, ist fraglich, welche lohnsteuerliche Konsequenzen das nach sich zieht. Für die Bewertung werden Durchschnittswerte nach Flugkilometer festgesetzt. Diese Werte für 2019 wurden nun veröffentlicht: 

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 16.10.2018.


Schlagworte zum Thema:  Lohnsteuer, Bewertung, BMF-Schreiben