Einkünfte aus der Forstwirtschaft: Tarifvergünstigung

Das BMF hat ein Schreiben zur Tarifvergünstigung nach § 34b EStG bei der Besteuerung der Einkünfte aus der Forstwirtschaft veröffentlicht. Im Fokus stand die Abgrenzung und Anerkennung von Rotfäule als Holznutzung infolge höherer Gewalt.

Holznutzungen infolge höherer Gewalt

In dem Schreiben werden zunächst die Grundsätze erläutert und definiert, was unter "Rotfäule" zu verstehen ist. Zudem werden die Holznutzungen infolge höherer Gewalt nach § 34b Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 und 2 EStG erläutert. In dem Schreiben werden Vereinfachungsregelungen für Schadensfälle durch Rotfälle vorgestellt. Die Regelungen des Schreibens gelten erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2018 beginnen.

BMF, Schreiben v. 18.11.2018, IV C 7 - S 2291/18/10001.


Schlagworte zum Thema:  Forstwirtschaft, Einkommensteuer