Holznutzungen infolge höherer Gewalt
In dem Schreiben werden zunächst die Grundsätze erläutert und definiert, was unter "Rotfäule" zu verstehen ist. Zudem werden die Holznutzungen infolge höherer Gewalt nach § 34b Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 und 2 EStG erläutert. In dem Schreiben werden Vereinfachungsregelungen für Schadensfälle durch Rotfälle vorgestellt. Die Regelungen des Schreibens gelten erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2018 beginnen.
BMF, Schreiben v. 18.11.2018, IV C 7 - S 2291/18/10001.
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