ELStAM: Einführung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ab dem 1.1.2013 (BMF)
Ein Einsatz des elektronischen Abrufverfahrens ist derzeit zum 1.11.2012 mit Wirkung zum 1.1.2013 geplant. Bis dahin ist ein Abruf elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs nicht möglich.
Durch diese Verzögerung besteht der Übergangszeitraum nach § 52b Abs. 1 EStG im Kalenderjahr 2012 fort.
BMF, Schreiben v. 6.12.2011, IV C 5 - S 2363/07/0002-03
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