Übergangszeit für zertifizierte Elster-Übermittlungen
Die Lohnsteuer-Anmeldung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung sowie die Zusammenfassende Meldung müssen aufgrund einer Änderung der bundesweit geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung ab dem 1.1.2013 authentifiziert mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden.
Für eine Übergangszeit bis zum 31.08.2013 werden Abgaben ohne Authentifizierung weiterhin akzeptiert.
Für die authentifizierte Übermittlung wird ein elektronisches Zertifikat benötigt, das Sie im Rahmen der Registrierung im ElsterOnline-Portal erhalten. Die Registrierung ist nur einmal erforderlich.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.480
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
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FAQ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
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12.11.2024
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Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
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