Steuersoftware "ElsterFormular" steht 2019 letztmalig zur Verfügung
Die Daten aus "ElsterFormular" können mit einem Klick exportiert werden. Die Datenübernahme ist so also auch beim Umstieg auf "Mein Elster" problemlos möglich.
Was "Mein Elster" bietet
Die bayerische Finanzverwaltung verweist noch einmal auf die Vorzüge von "Mein Elster":
- Elektronische Abgabe der Steuererklärung
- Elektronische Anträge an das Finanzamt
- Mitteilungen an das Finanzamt
- Einspruch kann elektronisch eingelegt werden
- Steuerliche Belege können abgerufen werden
- ElStAm können eingesehen werden
- Antrag auf Fristverlängerung
Bayerisches LfSt, Meldung v. 07.01.2019
Hinweis der Redaktion: Informationen zu alternativer Steuersoftware zu Elster, die die Datenübernahme aus ElsterFormular erlaubt, finden Sie unter www.steuern.de/elster.html.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
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20.12.2024
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
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