Energiepreispauschale für Empfänger von Beamtenversorgungsbezügen
Die Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) für Empfänger von Beamtenversorgungsbezügen ist im Versorgungsrechtlichen Energiepreispauschalen-Gewährungsgesetz geregelt. Die gesetzliche Regelung der Lohn- und Einkommensbesteuerung der EPP für diesen Empfängerkreis wird jedoch voraussichtlich erst Ende 2022 endgültig mit dem Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet werden.
Lohnsteuerabzug vor Verabschiedung des Jahressteuergesetz 2022 Gesetzes
Damit unnötiger Bürokratieaufwand infolge einer verpflichtenden nachträglichen Korrektur des Lohnsteuerabzugs (§ 41c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG) vermieden wird, stellt die Finanzverwaltung klar, dass im Hinblick auf die kurz vor der endgültigen Verabschiedung stehende gesetzliche Regelung keine Bedenken bestehen, wenn Arbeitgeber die Energiepreispauschale für Versorgungsbeziehende bereits bei Auszahlung dem Lohnsteuerabzug unterwerfen.
Dies gilt laut BMF-Schreiben dann, wenn die Energiepreispauschale für Versorgungsbeziehende
- als Einnahme nach § 19 Abs. 2 EStG zu berücksichtigen ist,
- nicht als Sonderzahlung i. S. von § 19 Abs. 2 Satz 4 EStG gilt, jedoch als regelmäßige Anpassung des Versorgungsbezugs i. S. von § 19 Abs. 2 Satz 9 EStG,
- bei der Berechnung einer Vorsorgepauschale nach § 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 Buchstabe b und c EStG nicht zu berücksichtigen ist.
und die §§ 3 und 24a EStG bei der Lohnbesteuerung nicht anzuwenden sind.
Anwendungsregelungen
Die Hinweise des BMF-Schreibens gelten für vergleichbare Leistungen zum Ausgleich gestiegener Energiepreise nach Landesrecht entsprechend. Das BMF-Schreiben gilt ab 16.11.2022 bis 31.12.2022.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
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Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
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Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024
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Änderung des AEAO infolge des Postrechtsmodernisierungsgesetzes und des JStG 2024
12.12.2024
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Muster der Umsatzsteuererklärung 2025
12.12.2024