Entgelt für die Überlassung landwirtschaftlicher Flächen

Die Finanzverwaltung äußert sich zur steuerlichen Behandlung des Entgelts für die Überlassung landwirtschaftlicher Flächen zur Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen.

Überlassung landwirtschaftlicher Flächen

In einem aktuellen BMF-Schreiben greift die Finanzverwaltung die Rechtsprechung des BFH zur steuerlichen Behandlung des Entgelts für die Überlassung landwirtschaftlicher Flächen zur Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen auf (BFH Urteil vom 04.06.2019 - VI R 34/17, vgl. Kommentierung).

Entgelt verteilen

Der BFH hatte entschieden, dass das Entgelt verteilt werden kann, wenn Nutzungsüberlassungs- und Vorauszahlungszeitraum mehr als fünf Jahre betragen. Diese Rechtsprechung hat der bisherigen Verwaltungsauffassung (BMF, Schreiben v. 3.8.2004) widersprochen. Die Finanzverwaltung ändert nun die Verwaltungsanweisung und setzt die Grundsätze des Urteils um.

BMF, Schreiben v. 11.10.2021, IV C 6 - S 2142/19/10004 :002


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