Einführung der E-Bilanz unterstützt Verwaltung und Wirtschaft

"Die E-Bilanzen werden einen entscheidenden Beitrag zum Bürokratieabbau und zu einer effizienten Bearbeitung der Steuererklärungen leisten", erklärte der IT-Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer, in München. Die Einführung der E-Bilanz werde die „Papierflut“ in den Finanzämtern in großem Umfang reduzieren. Die Abschaffung der papierbasierten Erklärungen entlaste auch die Unternehmen.
"Die wirtschaftspolitischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sind entscheidende Erfolgsfaktoren für einen starken deutschen Wirtschaftsstandort. Dazu wird die nun anstehende Einführung der digitalen Übermittlung von Bilanzen an die Finanzämter einen wichtigen Beitrag leisten", hob Pschierer hervor. Der Weg ist frei für die E-Bilanz: Auf seiner letzten Sitzung begrüßte der Mittelstandsbeirat die gemeinsame Klärung offener Zweifelsfragen durch Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium zur Einführung der E-Bilanz. Das Gremium aus mittelständischen Unternehmern sowie Wissenschaftlern und Abgeordneten des Deutschen Bundestages hatte im vergangenen November auf noch offene praktische Probleme bei der Umsetzung der elektronischen Bilanz hingewiesen. Diese konnten nun gelöst werden.
Grundsätzlich ist die E-Bilanz bereits für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, dem Finanzamt zu übermitteln. Zu Gunsten der Unternehmen wurde allerdings eine großzügige Übergangsregelung vereinbart. "Die Steuerverwaltung erwartet deshalb erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, in größerem Umfang elektronisch übermittelte Jahresabschlüsse", so Pschierer. Unabhängig davon sei die Steuerverwaltung aber bereits seit Beginn des Jahres in der Lage, eingehende E-Bilanz-Datensätze anzunehmen und zu verarbeiten.
FinMin Bayern, Pressemitteilung Nr. 118 v. 11.6.2012
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.8335
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.140
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.792
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.225
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1866
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
2.865
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.293
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.079
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Finanzämter starten mit den Einkommensteuererklärungen
1.430
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.428
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Kein Vorläufigkeitsvermerk wegen Besteuerung der Renten
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Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
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Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung über Mein ELSTER
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Neue Internetseite informiert über den digitalen Gewerbesteuerbescheid
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