Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderung
Die neue Broschüre „Handicap und Steuern“ des Brandenburgischen Finanzministeriums vermittelt auf anschauliche Weise wissenswerte steuerrechtliche Sonderregelungen für behinderte Menschen rund um Einkommen- und Lohnsteuer, Vermögensbildung und Kraftfahrzeugsteuer. Die dargebotenen Informationen sind dabei nicht nur für die betroffenen Personen selbst, sondern auch für deren Angehörige sowie Betreuer und Pflegepersonal interessant.
„Etwa ein Sechstel der Brandenburgerinnen und Brandenburger müssen mit Behinderungen leben. Das sind rund 435.000 Menschen“, sagte Finanzminister Christian Görke heute zur Vorstellung der neuen Broschüre in Potsdam. „Mir persönlich liegt es sehr am Herzen, dass Menschen mit Behinderung die für sie notwendige Unterstützung erhalten. Deshalb wollen wir die Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Handicap sowie ihre Angehörigen über die ihnen zustehenden steuerrechtlichen Vorteile informieren, damit sie diese dann auch nutzen können“, betonte Görke. Die Broschüre „Handicap und Steuern“ ist die aktuellste Ausgabe einer Reihe von Broschüren zu Steuerthemen für bestimmte steuerpflichtige Bevölkerungsgruppen. So bietet das Finanzministerium unter anderem auch Publikationen mit Steuerthemen für Rentner, Familien und Vereine an.
Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und Betreuer sehen sich bei der Steuererklärung zahlreichen Fragen ausgesetzt:
- Wie setzt sich der zusätzliche Pauschbetrag für behinderte Menschen bei der Einkommen- und Lohnsteuer zusammen?
- Was muss man beachten, um behinderungsbedingte Krankheitskosten geltend machen zu können?
- Wie ermittelt man den notwendigen Lebensbedarf des eigenen behinderten Kindes?
- Wie wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steuerlich geltend gemacht?
Die neue Broschüre „Handicap und Steuern“ soll einen ersten Überblick über wichtige Steuererleichterungen für behinderte Menschen bieten.
Die Broschüre kann auf den Internetseiten des Ministeriums der Finanzen und der Finanzämter in Brandenburg heruntergeladen werden. Außerdem liegt sie in allen Finanzämtern aus und kann beim Finanzministerium auch als Druckexemplar kostenlos bestellt werden.
FinMin Brandenburg, Pressemitteilung v. 5.8.2014
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.6635
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.546
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.216
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.0216
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.795
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.736
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.33737
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.303
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.703
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.069
-
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
31.10.2024
-
Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie GuV
31.10.2024
-
Start des Rückmeldeverfahrens der NRW-Soforthilfe 2020
31.10.2024
-
Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung
28.10.2024
-
Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten 2023
23.10.2024
-
Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2023
23.10.2024
-
Erster digitaler Gewerbesteuerbescheid wurde in Hessen versandt
23.10.2024
-
Zahlung von Pflegebedürftigen an selbst gewählte Pflegepersonen
23.10.2024
-
Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer
23.10.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
23.10.2024