Aber wie hoch ist der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer? Wer kann diesen geltend machen? Und wem steht ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes zu? Antworten unter anderem auf diese Fragen gibt nun die neue Broschüre "Familien und Steuern" des Brandenburgischen Finanzministeriums. Diese erklärt anschaulich, was Eltern rund um die Einkommensteuer wissen sollten.
"Das Glück und die Freude, die Kinder ihren Eltern bereiten, ist nicht in Cent und Euro messbar", sagte Brandenburgs Finanzminister Dr. Helmuth Markov zur Vorstellung der neuen Broschüre in Potsdam. "Gleichwohl sind Mütter und Väter finanziell deutlich stärker gefordert als kinderlose Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Insofern ist es richtig, dass bei der Einkommensteuer Eltern besser gestellt werden. Schließlich sichern Kinder die Zukunft unseres Gemeinwohls. Mütter und Väter, die Kinder großziehen, leisten somit einen unverzichtbaren Beitrag für die gesamte Gesellschaft", betonte Markov.
Er verwies darauf, dass der Gesetzgeber Familien noch viel stärker unterstützen könnte. "Und ich persönlich bin auch der Ansicht, dass gerade einkommensschwache Mütter und Väter noch mehr Unterstützung verdient haben. Umso wichtiger ist es, dass Familien die ihnen zustehenden Vorteile bei der Einkommensteuer auch nutzen", erläuterte der Finanzminister die Motivation seines Hauses, die neue Broschüre aufzulegen. Denn man habe festgestellt, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht alle die ihnen zustehenden Steuervorteile kennen.
Zum Hintergrund:
Die Broschüre kann auf den Internetseiten des Ministeriums der Finanzen (Publikationen) und der Finanzämter in Brandenburg (Broschüren und Informationsmaterial) heruntergeladen werden. Außerdem liegt sie in allen Finanzämtern aus und kann beim Finanzministerium (Telefon: 0331 / 866 6012) auch als Druckexemplar kostenlos bestellt werden.
FinMin Brandenburg, Pressemitteilung v. 19.7.2013
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