Auslandsreisekosten 2017
Bei eintägigen Reisen in das Ausland ist der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsorts im Ausland maßgebend.
Verpflegungsmehraufwand 2017 bei mehrtägigen Reisen
Bei mehrtägigen Reisen in verschiedenen Staaten gilt für die Ermittlung der Verpflegungspauschale 2017 am An- und Abreisetag sowie an den Zwischentagen (Tagen mit 24 Stunden Abwesenheit) im Hinblick auf § 9 Ab. 4a Satz 5 2. Halbsatz EStG insbesondere Folgendes:
- Bei der Anreise vom Inland in das Ausland oder vom Ausland in das Inland jeweils ohne Tätigwerden ist die entsprechende Verpflegungspauschale des Orts maßgebend, der vor 24 Uhr Ortszeit erreicht wird.
- Bei der Abreise vom Ausland in das Inland oder vom Inland in das Ausland ist die entsprechende Verpflegungspauschale des letzten Tätigkeitsortes maßgebend.
- Für die Zwischentage ist in der Regel der entsprechende Pauschbetrag des Ortes maßgebend, den der Arbeitnehmer vor 24 Uhr Ortszeit erreicht.
Auslandsreisekosten 2017 bei anschließender weiterer Auswärtstätigkeit
Schließt sich an den Tag der Rückreise von einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit zur Wohnung oder ersten Tätigkeitsstätte eine weitere ein- oder mehrtägige Auswärtstätigkeit an, ist für diesen Tag nur die höhere Verpflegungspauschale zu berücksichtigen.
Zur Kürzung der Verpflegungspauschale gilt Folgendes:
Bei der Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung durch einen Dritten ist die Kürzung der Verpflegungspauschale i. S. d. § 9 Abs. 4a Satz 8 ff. EStG tagesbezogen vorzunehmen, d. h. von der für den jeweiligen Reisetag maßgebenden Verpflegungspauschale (s. o.) für eine 24-stündige Abwesenheit (§ 9 Abs. 4a Satz 5 EStG), unabhängig davon, in welchem Land die jeweilige Mahlzeit zur Verfügung gestellt wurde.
Eine Übersicht über die ab 1.1.2017 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten im Ausland und ein Berechnungsbeispiel hierzu finden Sie hier:
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.5285
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.470
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.823
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.3406
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.222
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.639
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.380
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.11639
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
1.749
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.540
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
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Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
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Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024
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Änderung des AEAO infolge des Postrechtsmodernisierungsgesetzes und des JStG 2024
12.12.2024
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Muster der Umsatzsteuererklärung 2025
12.12.2024