Auslandsreisekosten 2017

Bei eintägigen Reisen in das Ausland ist der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsorts im Ausland maßgebend.
Verpflegungsmehraufwand 2017 bei mehrtägigen Reisen
Bei mehrtägigen Reisen in verschiedenen Staaten gilt für die Ermittlung der Verpflegungspauschale 2017 am An- und Abreisetag sowie an den Zwischentagen (Tagen mit 24 Stunden Abwesenheit) im Hinblick auf § 9 Ab. 4a Satz 5 2. Halbsatz EStG insbesondere Folgendes:
- Bei der Anreise vom Inland in das Ausland oder vom Ausland in das Inland jeweils ohne Tätigwerden ist die entsprechende Verpflegungspauschale des Orts maßgebend, der vor 24 Uhr Ortszeit erreicht wird.
- Bei der Abreise vom Ausland in das Inland oder vom Inland in das Ausland ist die entsprechende Verpflegungspauschale des letzten Tätigkeitsortes maßgebend.
- Für die Zwischentage ist in der Regel der entsprechende Pauschbetrag des Ortes maßgebend, den der Arbeitnehmer vor 24 Uhr Ortszeit erreicht.
Auslandsreisekosten 2017 bei anschließender weiterer Auswärtstätigkeit
Schließt sich an den Tag der Rückreise von einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit zur Wohnung oder ersten Tätigkeitsstätte eine weitere ein- oder mehrtägige Auswärtstätigkeit an, ist für diesen Tag nur die höhere Verpflegungspauschale zu berücksichtigen.
Zur Kürzung der Verpflegungspauschale gilt Folgendes:
Bei der Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung durch einen Dritten ist die Kürzung der Verpflegungspauschale i. S. d. § 9 Abs. 4a Satz 8 ff. EStG tagesbezogen vorzunehmen, d. h. von der für den jeweiligen Reisetag maßgebenden Verpflegungspauschale (s. o.) für eine 24-stündige Abwesenheit (§ 9 Abs. 4a Satz 5 EStG), unabhängig davon, in welchem Land die jeweilige Mahlzeit zur Verfügung gestellt wurde.
Eine Übersicht über die ab 1.1.2017 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten im Ausland und ein Berechnungsbeispiel hierzu finden Sie hier:
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.8335
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.140
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.792
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.225
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1866
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
2.865
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.293
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.079
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Finanzämter starten mit den Einkommensteuererklärungen
1.430
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.428
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Merkblatt zur Transaktionsmatrix nach § 90 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO
04.04.2025
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CbC Reporting bei transparenten Personengesellschaften und CbCR-Safe-Harbour
04.04.2025
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
04.04.2025
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Kein Vorläufigkeitsvermerk wegen Besteuerung der Renten
02.04.2025
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Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
01.04.2025
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Entfristung der Ergänzung der Konsultationsvereinbarung zum DBA Schweiz
01.04.2025
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Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
31.03.20252
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Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
28.03.2025
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Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung über Mein ELSTER
25.03.2025
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Neue Internetseite informiert über den digitalen Gewerbesteuerbescheid
25.03.2025