Geschäftsveräußerung im Ganzen: Umsatzsteuer

Die Finanzverwaltung ändert Abschn. 1.5 UStAE zur Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Fortführung der Unternehmenstätigkeit.

Geschäftsveräußerung im Ganzen in der Umsatzsteuer

Der BFH hatte sich in verschiedenen Urteilen damit befasst, wann die für eine Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG notwendige Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorliegt (BFH, Urteile vom 12.08.2015 - XI R 16/14 und vom 25.11.2015 - V R 66/14). Die Finanzverwaltung hat entsprechend den UStAE geändert und die BFH-Rechtsprechung berücksichtigt.

BMF, Schreiben v. 16.11.2020, III C 2 - S 7100-b/19/10001 :004


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