Kassensicherungsverordnung: Ge­än­der­te Richtlinie

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet.

Die geänderten Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und können unter folgenden Link aufgerufen werden:

BSI TR-03116-5 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung Teil 5 - Anwendungen der Secure Element API, Stand 2021

Aufhebung älterer BMF-Schreiben

Das BMF-Schreiben vom 28.2.2019 ( IV A 4 - S 0316/13/10005 :071) wird teilweise hinsichtlich der Technischen Richtlinie "BSI TR-03116-5 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung Teil 5 - Anwendungen der Secure Element API, Stand 2019" und das BMF-Schreiben vom 31.1.2020 (IV A 4 - S 0316 - a/19/10012 :001) wird vollständig aufgehoben.

BMF, Schreiben v. 17.8.2021, IV A 4 - S 0316 - a/19/10012 :003


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