Körperschaftsteuer-Richtlinien 2022 KStR

Das BMF hat den Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Körperschaftsteuerrechts (KStR 2022) veröffentlicht.

Keine Regelungen zum KöMoG-Optionsmodell

Die Neufassung berücksichtigt die zwischenzeitlichen gesetzlichen Änderungen, insbesondere des Körperschaftsteuergesetzes, und Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung.

Verwaltungsverlautbarungen zu gesetzlichen Neuregelungen, wie z. B. die durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts eingefügte Regelung zur Option zur Körperschaftsbesteuerung wurden nicht in den Richtlinien aufgenommen. Sie sollen weiterhin soweit erforderlich durch BMF-Schreiben erfolgen.

Schwerunkte der Neufassung

Hervorzuheben sind insbesondere die geänderten Regelungen zur ertragsteuerlichen Behandlung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (R 4.1 bis R 4.3 KStR) und Regelungen zur ertragsteuerlichen Organschaft (R 14.8 KStR).

Darüber hinaus wurden insbesondere zahlreiche Anpassungen an die geänderte Rechtslage vorgenommen (R 1.1, R 4.5, R 5.11, R 5.12, R 5.15, R 5.18, R 7.1, R 8.1, R 8.9, R 22, R 25 KStR).

Verbände können zum Entwurf der KStR 2022 Stellung nehmen

Der 40-Seiten-starke Entwurf ist auf der Homepage des BMF abrufbar. Zahlreiche Verbände haben nun bis 24.11.2021 die Gelegenheit, zu dem Entwurf Stellung zu beziehen.

BMF, Meldung v. 27.10.2021


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