LfSt: Neue amtliche Muster für Zuwendungsbestätigungen

Wer gemeinnützige Organisationen unterstützt, wird dadurch bei seiner persönlichen Einkommensteuer entlastet. Voraussetzung ist jedoch, dass der Zuwendungsempfänger die Spende durch eine nach amtlichem Vordruck ausgestellte Zuwendungsbescheinigung bestätigt. Die verbindlichen Muster für Spendenbestätigungen wurden nun grundlegend überarbeitet.

Während einer Übergangszeit bis zum 31.12.2012 können noch die bisherigen Muster verwendet werden. Zum 1.1.2013 müssen die Spendenaussteller aber unbedingt auf die neuen Formulare umsteigen.

Die verbindlichen Muster dienen dazu, die für den Spendenabzug benötigten Informationen bundeseinheitlich zu regeln sowie den bürokratischen Aufwand für die Vereine möglichst gering zu halten.

Das BMF hat nun gemeinsam mit den Finanzverwaltungen der Länder die verbindlichen Muster für Spendenbestätigungen grundlegend überarbeitet. Insbesondere wurden dabei auch für Sammelbestätigungen eigene Formulare erarbeitet. Diese stehen im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung. Dort können die Bescheinigungen direkt online erstellt werden.

Als zusätzlichen Service hat das Bayerische Landesamt für Steuern die Formulare auf seiner Internetseite auch im word-Format bereitgestellt. Damit können sie speziell auf den einzelnen Zuwendungsempfänger zugeschnitten werden. Veränderungen dürfen aber nur in bestimmtem Maße vorgenommen werden.

Den Umfang der zulässigen Anpassungen sowie Hinweise zum Ausfüllen der Bescheinigung regelt das zugehörige Anwendungsschreiben vom 30.8.2012, das während einer Übergangszeit auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums abrufbar ist.

LfSt Bayern, Pressemitteilung v. 5.12.2012


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