Vorsicht bei vermeintlichen Steuererstattungen
Betrugsmasche bei Online-Banking
Bei Betroffenen weist das Online-Konto eine Gutschrift mit Auftraggeber "Finanzamt" aus, gleichzeitig wird angezeigt, dass eine "Fehlüberweisung" vorliegt. Das vermeintlich erstattete Geld befindet sich allerdings nicht auf dem Konto und wird bei einer Rücküberweisung nicht an das Finanzamt, sondern an das Konto der Kriminellen geleitet.
Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz (LfSt) warnt davor, bei solchen Gutschriftbeträgen eine Rücküberweisung zu tätigen. Da Steuererstattungen über die Bundesbank laufen, setzt diese sich mit den Banken in Verbindung, die wiederum die betroffenen Kunden kontaktieren. Zudem weist das LfSt darauf hin, dass die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz nicht unter dem Auftraggeber-Namen "Finanzamt" Überweisungen vornimmt.
Bei bereits getätigten Überweisungen sollten Betroffene umgehend ihre Bank kontaktieren, um die Überweisung zu stoppen.
Bei ungewöhnlichen Vorgängen empfiehlt das Landesamt für Steuern, sich mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls die Polizei einzuschalten.
LfSt Rheinland-Pfalz v. 29.6.2016
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