Mitteilung an Betreiber elektronischen Marktplatzes: Vordruck

Das BMF hat mehrere Vordruckmuster für Mitteilungen an den Betreiber eines elektronischen Marktplatzes veröffentlicht.

Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel von Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 11.12.2018 wurden neue Pflichten und Haftungsregelungen für die Betreiber elektronischer Marktplätze eingeführt. Ausführliche Informationen lesen Sie hier: Haftung für Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet

Finanzverwaltung veröffentlicht Vordruckmuster

Das BMF hat aktuell in drei Schreiben die Vordruckmuster für Mitteilungen des Finanzamts an den Betreiber des elektronischen Marktplatzes veröffentlicht: 

  • USt 1 TL - Mit­tei­lung nach § 25e Abs. 4 Satz 4 UStG 
  • USt 1 TM - Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) i. S. von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG
  • USt 1 TK - Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG 

BMF, Schreiben v. 7.10.2019, III C 5 - S 7420/19/10002 :002, veröffentlicht am 18.10.2019




Schlagworte zum Thema:  Vordruck, Haftung, Umsatzsteuer