Musterantrag für Bescheinigung nach § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG
Das Bayerische LfSt hat folgenden Text veröffentlicht, den Unternehmen für ihre Antragsstellung nutzen können:
[Briefkopf]
Finanzamt ......
[Adresse]
Bescheinigung nach § 13b Abs. 5 S. 2 UStG (USt 1 TG) Steuer-Nr. xxx/xxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein/unser Unternehmen ist bei Ihnen unter der oben angegebenen Steuernummer geführt. Ich/ wir bitten um Erteilung einer Bescheinigung USt 1 TG nach § 13b Abs. 5 S. 2 UStG. Eine entsprechende Bescheinigung wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt, wenn ein Unternehmer nachhaltig Bauleistungen erbringt. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn er mindestens 10 Prozent seines Weltumsatzes (Summe seiner im Inland steuerbaren und nicht steuerbaren Umsätze) als Bauleistungen erbringt. Aus Vereinfachungsgründen kann auf den Weltumsatz des im Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung abgelaufenen Besteuerungszeitraums abgestellt werden, für den dem Finanzamt bereits UmsatzsteuerVoranmeldungen bzw. Umsatzsteuererklärungen für das Kalenderjahr vorliegen.
Hat ein Unternehmer zunächst keine Bauleistungen ausgeführt oder nimmt er seine Tätigkeit in diesem Bereich erst auf, ist er allerdings auch schon vor der erstmaligen Erbringung von Bauleistungen als bauleistender Unternehmer anzusehen, wenn er nach außen erkennbar mit ersten Handlungen zur nachhaltigen Erbringung von Bauleistungen begonnen hat und die Bauleistungen voraussichtlich mehr als 10% seines Weltumsatzes (s.o.) betragen werden.
Nach diesen Ausführungen bin ich/sind wir antragsberechtigt, da ich/wir nachhaltig Bauleistungen ausführe(n). Meine/Unsere Umsätze haben im Vorjahr insgesamt ……………… Euro betragen. Davon entfallen …………………… Euro auf Bauleistungen. Dies entspricht einem Prozentsatz von ……………..
Alternativ: Nach diesen Ausführungen bin ich/sind wir antragsberechtigt, da ich/wir nachhaltig Bauleistungen erbringen werden. Nach derzeitiger Schätzung ist im laufenden Jahr ein Weltumsatz in Höhe von ……………… Euro zu erwarten. Davon entfallen ……………… Euro auf Bauleistungen. Dies einspricht einem Prozentsatz von………………...
Die Bescheinigung soll mit einer Geltungsdauer von 3 Jahren erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Quelle: Bayerisches LfSt, Bekanntmachung v. 19.10.2017
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
10.6185
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.971
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.895
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1296
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.975
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.657
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.405
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.23737
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.543
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.101
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
14.11.2024
-
Hilfsmittelerlass 2025 wurde veröffentlicht
12.11.2024
-
Lohnsteuerliche Behandlung der Aufwendungen für sicherheitsgefährdete Arbeitnehmer
12.11.2024
-
Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen und Auslandstätigkeitserlass
06.11.2024
-
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
31.10.2024
-
Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie GuV
31.10.2024
-
Start des Rückmeldeverfahrens der NRW-Soforthilfe 2020
31.10.2024
-
Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung
28.10.2024
-
Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten 2023
23.10.2024
-
Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2023
23.10.2024