An den Gesellschafter-Geschäftsführer nicht ausbezahlte Gehaltsbestandteile
Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Entscheidungen vom 3.2.2011 unter Berücksichtigung der Entscheidung vom 15.5.2013 auszulegen.
Dem beherrschenden Gesellschafter fließt eine eindeutige und unbestrittene Forderung gegen "seine" Kapitalgesellschaft bereits mit deren Fälligkeit zu (BFH, Urteil v. 3.2.2011, VI R 66/09 m. w. N.). Ob sich der Vorgang in der Bilanz der Kapitalgesellschaft tatsächlich gewinnmindernd ausgewirkt hat, etwa durch die Bildung einer Verbindlichkeit, ist für die Anwendung dieser sog. Zuflussfiktion unerheblich, sofern eine solche Verbindlichkeit nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung hätte gebildet werden müssen.
Für den Zufluss beim Gesellschafter-Geschäftsführer durch eine verdeckte Einlage in die Kapitalgesellschaft kommt es darauf an, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer vor oder nach Entstehen seines Anspruches darauf verzichtet hat (H 40 KStH 2008). Maßgeblich dafür ist, inwieweit Passivposten in eine Bilanz der Gesellschaft hätten eingestellt werden müssen, die zum Zeitpunkt des Verzichts erstellt worden wäre (BFH, Urteile v. 15.5.2013 und v. 24. Mai 1984, I R 166/78). Auf die tatsächliche Buchung in der Bilanz der Gesellschaft kommt es für die Frage des Zuflusses aufgrund einer verdeckten Einlage nicht an.
BMF, Schreiben v. 12.5.2014, IV C 2 - S 2743/12/10001
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.4065
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.297
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
7.131
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.4096
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.190
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.650
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.402
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.17739
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.567
-
Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
1.242
-
Steuerliche Nachweisführung bei Krankheitskosten
29.11.2024
-
Neues Landesamt gegen Finanzkriminalität
29.11.2024
-
Steuerliche Behandlung von Sicherheitsmaßnahmen für Beschäftigte
27.11.2024
-
Vorläufigkeitsvermerk für Einkommensteuerfestsetzungen ab VZ 2023
26.11.2024
-
Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2025
25.11.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
25.11.2024
-
Ausnahme Grenzgängerregelungen
25.11.2024
-
183-Tage-Schreiben der Finanzverwaltung
25.11.2024
-
Arbeitgeber und Betriebsstätte
25.11.2024
-
Steuerfreistellung unter weiteren Voraussetzungen
25.11.2024