Nichtbeanstandungsregelung für § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz
Abgabe der Aufzeichnungen
In § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz sind gesteigerte Mitwirkungspflichten geregelt. Steuerpflichtige müssen bestimmte Aufzeichnungen erstellen und an das Finanzamt bzw. das BZSt übermitteln. Die Finanzverwaltung hat verfügt, dass für Geschäftsjahre, die vor dem 31.12.2022 begonnen haben, Aufzeichnungen erstmals bis zum 31.5.2024 abgegeben werden können.
Aber Achtung: Das BZSt weist in der Meldung vom 29.5.2024 darauf hin, dass es für Geschäftsjahre, die vor dem 31. Dezember 2022 begonnen haben, nicht beanstandet wird, wenn die Aufzeichnungen erstmals bis zum 31. Dezember 2024 abgegeben werden. Das BMF hat diese Nichtbeanstandungsregelung mit Schreiben v. 4.6.2024 bestätigt.
BMF, Schreiben v. 21.2.2024, IV B 3 - S 1300/24/10005 :002,
aktuell: BZSt, Meldung v. 29.5.2024 und BMF, Schreiben v. 4.6.2024, IV B 3 - S 1300/24/10005 :002
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
11.1865
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.944
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.929
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.2126
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.033
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.611
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.480
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.23237
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.489
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.054
-
FAQ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung
20.11.2024
-
Ertragsteuerliche Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten
19.11.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
14.11.2024
-
Hilfsmittelerlass 2025 wurde veröffentlicht
12.11.2024
-
Lohnsteuerliche Behandlung der Aufwendungen für sicherheitsgefährdete Arbeitnehmer
12.11.2024
-
Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen und Auslandstätigkeitserlass
06.11.2024
-
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
31.10.2024
-
Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie GuV
31.10.2024
-
Start des Rückmeldeverfahrens der NRW-Soforthilfe 2020
31.10.2024
-
Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung
28.10.2024