ELSTER-Zertifikat für Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab 1.9.2013 zwingend
Nicht authentifiziert übermittelte Daten werden ab dem 1.9.2013 von der Steuerverwaltung nicht mehr angenommen. Betroffen sind
Lohnsteuer-Anmeldungen,
Umsatzsteuer-Voranmeldungen,
Anmeldungen von Sondervorauszahlungen,
Zusammenfassende Meldungen sowie
Anträge auf Dauerfristverlängerung.
Übergangsregelung für Unternehmer und Arbeitgeber läuft aus!
Zwar sind Unternehmer und Arbeitgeber bereits seit Jahresbeginn verpflichtet, die oben genannten Daten mit elektronischem Zertifikat authentifiziert zu übermitteln, aber den betreffenden Unternehmern wurde zur Umstellung eine Übergangsfrist gewährt. Diese läuft zum 31.8.2013 aus.
"Viele Unternehmer und Arbeitgeber erfüllen bereits die gesetzliche Verpflichtung, aber es besteht immer noch Handlungsbedarf", stellt Heck fest. Vor einer ersten Informationskampagne Ende Oktober 2012 wurden nur rund 50 % der Umsatzsteuer-Voranmeldungen bzw. 86 % der Lohnsteuer-Anmeldungen mit Zertifikat gesendet. Ende Mai waren es bereits 87 bzw. 97 %. "Immerhin dient die Authentifizierung der eindeutigen Feststellung der Identität des Übermittlers von Steuerdaten und damit seinem ureigensten Interesse", betont Heck. Voraussetzung sei lediglich ein elektronisches Zertifikat. Dieses erhalten Unternehmer, Arbeitgeber genauso wie alle anderen Steuerpflichtigen durch eine Registrierung im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de/eportal. Die Registrierung kann bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen. Eine Anleitung ist unter www.fa-baden-wuerttemberg.de in der Rubrik ELSTER zu finden.
An Unternehmer und Arbeitgeber, die die authentifizierte Übermittlung noch nicht nutzen, ergeht dieser Tage ein weiteres Informationsschreiben. Gerade steuerlich beratene Unternehmer und Arbeitgeber, die ihre laufenden (Vor-)Anmeldungen im Unterschied zu den Jahreserklärungen selbst erledigen, sind sich ihrer Verpflichtungen und möglicher Konsequenzen nicht formgerecht eingereichter Steueranmeldungen nicht immer bewusst.
Arbeitgebern wird im Hinblick auf die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zum 1.1.2013 die Zertifikatsart "Nicht-persönliches Zertifikat (Organisationszertifikat)" empfohlen.
OFD Karlsruhe, Pressemitteilung Nr. 06/2013 v. 21.6.2013
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
11.1865
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.944
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.929
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.2126
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.033
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.611
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.480
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.23237
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.489
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.054
-
FAQ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung
20.11.2024
-
Ertragsteuerliche Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten
19.11.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
14.11.2024
-
Hilfsmittelerlass 2025 wurde veröffentlicht
12.11.2024
-
Lohnsteuerliche Behandlung der Aufwendungen für sicherheitsgefährdete Arbeitnehmer
12.11.2024
-
Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen und Auslandstätigkeitserlass
06.11.2024
-
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
31.10.2024
-
Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie GuV
31.10.2024
-
Start des Rückmeldeverfahrens der NRW-Soforthilfe 2020
31.10.2024
-
Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung
28.10.2024