Beschränkt steuerpflichtige Gläubiger von Kapitalerträgen können für nach dem 31.12.2011 zufließende Kapitalerträge eine Kapitalertragsteuererstattung nur gegen Vorlage einer Bescheinigung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen.

Aufgrund dieser Vorgabe wurde das Muster III der Steuerbescheinigung überarbeitet. Für die Bescheinigung der Angaben ist das geänderte Muster III zu verwenden, das diesem Schreiben als Anlage beigefügt ist.

BMF, Schreiben v. 14.11.2011, IV C 1 – S 2401/08/10001 :006