Allgemeinverfügung zur regulären Anpassung der Renten im Beitrittsgebiet
Am 03.12.2019 (X R 12/18) hat der BFH entschieden, dass die Angleichung der Renten in den ostdeutschen Bundesländern (im Jahr 30 der Vereinigung erscheint es noch schwer von Beitrittsgebiet zu sprechen) auch als eine regelmäßige Rentenanpassung nach § 22 Nr. 1 Satz 3a aa) Satz 7 EStG zu sehen ist. Dies hat dann eine höhere Besteuerung der Rentenanpassung zur Folge (vgl. Weber-Grellet, in Schmidt, EStG, 39. Aufl. 2020, § 22 EStG Rz. 93). Da die Renten in den ostdeutschen Bundesländern immer etwas höher steigen als im Westen, um eine Angleichung herbeizuführen, ließe sich mit guten Gründen vertreten, dies sei keine regelmäßige Rentenanpassung.
Der BFH (vgl. auch Kommentierung) hat dies allerdings anders gesehen, und die Finanzverwaltung macht sich diese Rechtsprechung zu eigen. Demgemäß werden anhängige Verfahren zurückgewiesen. Wer sich weiter wehren will, muss jetzt Klage erheben. Ein Einspruch ist ausgeschlossen. Da eine Klage Kosten verursacht und auch einige Formalien zu beachten sind, sollte sich derjenige, der die Einreichung einer Klage erwägt, unbedingt fachmännischen Rat einholen.
Allgemeinverfügung weist Einsprüche und Anträge zurück
Bereits seit einigen Jahren besteht für die Finanzverwaltung die Möglichkeit nach § 172 Abs. 3 AO Anträge und nach § 367 Abs. 2b AO Einsprüche in sog. Massenverfahren durch eine Allgemeinverfügung zurückzuweisen. Massenverfahren sind hierbei solche Verfahren, die eine Vielzahl von Fällen betrifft. Gegenstand des Verfahrens muss hierbei eine Rechtsfrage sein, die beim EuGH, dem Bundesverfassungsgericht oder dem BFH anhängig ist. Entscheidet dieser, kann die Finanzverwaltung die Vielzahl von Verfahren mittels einer Entscheidung erledigen. Eine Allgemeinverfügung ist hierbei in § 118 Satz 2 AO definiert. Es handelt sich um einen Verwaltungsakt, der sich einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet, hier also alle diejenigen, die Einspruch eingelegt haben oder einen Änderungsantrag gestellt haben.
Grundzüge des BMF-Schreibens
Die wesentlichen Aspekte der Allgemeinverfügung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Anträge und Einsprüche wegen der Frage der Besteuerung der Angleichung von Ost- an Westrenten werden aufgrund der Entscheidung des BFH im Wege der Allgemeinverfügung zurückgewiesen.
- Gegen die Allgemeinverfügung kann nur Klage erhoben werden. Ein Einspruch ist ausgeschlossen.
- Die Klage ist beim Finanzgericht zu erheben. Zuständig ist das Finanzgericht, in dessen Bezirk sich das Finanzamt befindet, dass den Verwaltungsakt erlassen hat.
- Die Klage ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erheben. Die Klagefrist beträgt ein Jahr ab der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung im Bundessteuerblatt. Es gelten hierbei die allgemeinen Bestimmungen der FGO für die Einreichung von Klagen.
Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder v. 5.10.2020
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
-
Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
-
Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
-
Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
-
AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
-
Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
-
Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
-
Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
-
Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
-
Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024