Schlussabrechnung der Corona-Hilfen bis Ende Januar möglich

Obwohl die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen für die Corona-Hilfen Ende Oktober abgelaufen ist, können nicht fristgerecht eingereichte Abrechnungen noch bis zum 31.1.2024 nachgereicht werden. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hin.

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten endete am 31.10.2023 (mehr). Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll für alle nicht fristgerecht eingereichten Abrechnungen nochmals eine Erinnerung erfolgen, verbunden mit der Möglichkeit zur Nachreichung bis zum 31.1.2024.

Weitere Fristverlängerung kann auch noch bis Ende Januar beantragt werden

Sofern im Einzelfall über den 31.1.2024 hinaus zusätzliche Zeit für die ordnungsgemäße Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, soll ebenfalls bis zum 31.1.2024 im digitalen Antragsportal eine Einreichung bis 31.3.2024 beantragt werden können. Diese Möglichkeit der Fristverlängerung bis Ende März 2024 bestand bereits bisher. Wie zuvor muss dazu allerdings das entsprechende Organisationsprofil im System angelegt sein.

DStV, Meldung v. 1.11.2023

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