Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte Bauleistungen
Steuerabzug bei Bauleistungen
Die Leistungsempfänger von Bauleistungen müssen im Inland einen Steuerabzug von 15 % der Gegenleistung für Rechnung des die Bauleistung erbringenden Unternehmens (Leistender) vornehmen, wenn keine gültige, vom zuständigen Finanzamt des Leistenden ausgestellte Freistellungsbescheinigung vorliegt oder bestimmte Freigrenzen nicht überschritten werden.
BMF-Schreiben zu den wichtigsten Grundsätzen
Die Finanzverwaltung erörtert in einem Schreiben die wichtigsten Grundsätze. Dabei geht es u.a. um folgende Punkte:
- Wann besteht Steuerabzugspflicht?
- Wer ist Abzugsverpflichteter?
- Wer ist Leistender (Auftragnehmer)?
- Wann kann auf den Steuerabzug verzichtet werden?
- Welches Finanzamt ist zuständig?
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
10.6185
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.971
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.895
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1296
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.975
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.657
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.405
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.23737
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.543
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.101
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
14.11.2024
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Hilfsmittelerlass 2025 wurde veröffentlicht
12.11.2024
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Lohnsteuerliche Behandlung der Aufwendungen für sicherheitsgefährdete Arbeitnehmer
12.11.2024
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Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen und Auslandstätigkeitserlass
06.11.2024
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Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
31.10.2024
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Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie GuV
31.10.2024
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Start des Rückmeldeverfahrens der NRW-Soforthilfe 2020
31.10.2024
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Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung
28.10.2024
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Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten 2023
23.10.2024
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Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2023
23.10.2024