Mehreinnahmen durch Steuerfahndung und Betriebsprüfung in Hessen
Die OFD Frankfurt veröffentlichte mit dem Jahresbericht 2023 folgende Fakten:
Mehrergebnis Betriebsprüfung
Die Betriebsprüfung konnte insgesamt ein Mehrergebnis von 1,05 Mrd. EUR erzielen:
- 910 Mio. EUR durch die klassische Betriebsprüfung und
- rund 140 Mio. EUR durch Umsatzsteuer-Sonderprüfungen.
Mehrergebnis Steuerfahndung
Das Mehrergebnis der Steuerfahndung lag bei fast 200 Mio. EUR. Dieser Betrag ergab sich durch 195 Mio. EUR Mehrsteuern und 2,5 Mio. EUR Geldsanktionen. Durch die Ermittlungen der Steuerfahndung wurden insgesamt Freiheitsstrafen von 151 Jahren verhängt.
Hinweis: In dem Jahresbericht 2023 werden weitere Fakten veröffentlicht, beispielsweise zur Fallzahlenentwicklung, der Grundsteuerreform in Hessen oder auch der digitalen Transformation der hessischen Steuerverwaltung.
Hessisches FinMin, Meldung v. 30.8.2024
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.9155
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
8.495
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.489
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.644
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.2456
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.681
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.67737
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.428
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
2.018
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.339
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Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
06.09.2024
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Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2025
06.09.2024
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Mit Vernetzung gegen organisierte Finanzkriminalität
06.09.2024
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Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension
04.09.2024
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Vordrucke für die Anlage EÜR 2024
03.09.2024
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Mehreinnahmen durch Steuerfahndung und Betriebsprüfung in Hessen
03.09.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
03.09.2024
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Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2025 veröffentlicht
30.08.2024
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Anwendungszeitpunkt für Meldeverfahren nach §§ 45b und 45c EStG verschoben
30.08.2024
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Statistik über die Einspruchsbearbeitung im Jahr 2023
28.08.2024