Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen nach § 35c EStG
Steuerermäßigung nach § 35c EStG
§ 35c EStG gewährt eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Das kommt beispielsweise infrage die Erneuerung der Fenster, Türen oder einer Heizungsanlage oder auch verschiedene Wärmedämmungen.
In dem aktuell veröffentlichten Schreiben werden zahlreiche Einzelfragen zur Steuerermäßigung nach § 35c EStG beantwortet. So erläutert das Schreiben unter anderem Fragen zu:
- Begünstigtes Objekt
- Begriff der Wohnung
- Anspruchsberechtigte Person
- Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
- Alter des Objekts
- Beschränkung des Höchstbetrags der Steuerermäßigung
- Objektförderung
- Steuerliche Förderung mehrerer Objekte
- Miteigentum am begünstigten Objekt
- Förderfähige Aufwendungen
- Ausschluss der Förderung
- Nachweis der energetischen Maßnahme
BMF, Schreiben v. 14.1.2021, IV C 1 - S 2296 - c/20/10004 :006
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
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