Tausende Anträge zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen in Thüringen
Steuerliche Hilfsmaßnahmen in Thüringen
In Thüringen gingen über 15.000 Anträge bei den Finanzämtern ein, um steuerliche Hilfsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Vor allem Unternehmen machten von dieser Möglichkeit Gebrauch. Es handelte sich vor allem um folgende steuerliche Hilfsmaßnahmen:
- 13.983 Stundungen, insgesamt mit einem Volumen von über 136 Millionen EUR,
- 3.934 Anträge auf Herabsetzung bzw. Rückerstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung, insgesamt i. H. von rund 40 Millionen EUR,
- 1.703 Vollstreckungsmaßnahmen wurden abgewendet und zusätzlich zahlreiche Anträge auf Herabsetzung der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen genehmigt.
Thüringer FinMin, Meldung v. 23.4.2021
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
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Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
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Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
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Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024