Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge
Die Integration der Menschen, die Zuflucht in Deutschland suchen, ist eine entscheidende Zukunftsfrage für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Dabei ist Integration ein Prozess, an dem viele Beteiligte, wie z. B. Initiativen, Vereine und Engagierte aus der Bürgergesellschaft, mitwirken. Viele Bürgerinnen und Bürger haben in den letzten Monaten mit ihrem freiwilligen Engagement den vielen nach Deutschland geflüchteten Menschen ein Ankommen und Zurechtfinden in der neuen Umgebung erleichtert. Dieses Engagement möchte das BMF gemeinsam mit den Steuerverwaltungen der Länder stärken – es ist für eine gelingende Integration der geflüchteten Menschen eine wesentliche Säule. Der gelebte Kontakt von Mensch zu Mensch in Vereinen und Organisationen hilft, geflüchtete Menschen einzubeziehen und stärkt auf Dauer den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Verlängerung der Wirkungsdauer der Verwaltungsanweisungen hilft den Engagierten, begonnene Vorhaben auf sicherer Grundlage fortzuführen, damit ihr Einsatz dort ankommt, wo er gebraucht wird.
Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs des BMF-Schreibens vom 22.9.2015
Zur Förderung und Unterstützung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe für Flüchtlinge haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder die im BMF-Schreiben vom 22.9.2015 enthaltenen Verwaltungsregelungen getroffen. Die Verwaltungsregelungen gelten danach für die Maßnahmen, die vom 1.8.2015 bis 31.12.2016 durchgeführt werden.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der zeitliche Anwendungsbereich des BMF-Schreibens vom 22.9.2015 über den 31.12.2016 hinaus auf alle Maßnahmen erweitert, die bis 31.12.2018 durchgeführt werden.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.5285
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.470
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.823
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.3406
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.222
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.639
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.380
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.11639
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
1.749
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.540
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
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Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
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Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024
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Änderung des AEAO infolge des Postrechtsmodernisierungsgesetzes und des JStG 2024
12.12.2024
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Muster der Umsatzsteuererklärung 2025
12.12.2024