Steuerschätzung: Solide Grundlage für den Doppelhaushalt 2012/13 (FinMin)
Demnach rechnen die Experten im Vergleich zur Mai-Schätzung für das Jahr 2011 mit steigenden Einnahmen i. H. v. rd. 16,2 Mrd. EUR. Für die kommenden beiden Jahre 2012 und 2013 erwarten die Schätzer gesamtstaatlich noch einmal rund 7,4 Mrd. EUR bzw. 4,5 Mrd. EUR an Mehreinnahmen.
Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies im laufenden Jahr geschätzte Gesamtsteuereinnahmen von 5,27 Mrd. EUR und damit eine Haushaltsverbesserung gegenüber der Mai-Steuerschätzung i. H. v. gut 60 Mio. EUR. Dies sichert zunächst auch in diesem Jahr den ausgeglichenen Haushaltsabschluss und ermöglicht es, die in den Koalitionsverhandlungen vereinbarten einmaligen Kofinanzierungshilfen für die Kommunen i. H. v. 50 Mio. EUR ohne Verwendung der Ausgleichsrücklage zu finanzieren.
Für die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2012/2013 bieten die Ergebnisse der Steuerschätzung eine solide Grundlage. Im kommenden Jahr kann das Land mit Steuereinnahmen i. H. v. rd. 5,35 Mrd. EUR rechnen und im Jahr 2013 i. H. v. 5,45 Mrd. EUR. Auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Koalitionsvertrages sowie der sich bereits jetzt abzeichnenden unabweisbaren Mehrbedarfe erscheint das Ziel, auch in den kommenden beiden Jahren keine neuen Schulden aufzunehmen, erreichbar. Voraussetzung dafür ist jedoch auch weiterhin ein hohes Maß an Ausgabedisziplin der Ressorts in den kommenden Haushaltsverhandlungen.
Die Kommunen im Land können gegenüber 2011 ebenfalls mit einem Anstieg der Einnahmen rechnen. Genauere Berechnungen hierzu werden in der kommenden Woche vorliegen.
Mecklenburg-Vorpommerns Finanzministerin Heike Polzin: "Die Ergebnisse der Steuerschätzung sind erfreulich, denn sie ermöglichen uns auch in den kommenden Jahren eine Fortsetzung unserer verlässlichen Haushaltspolitik. Allerdings stehen die Gewitterwolken der europäischen Schuldenkrise schon am Horizont, so dass es keine Zeit für ungetrübten Optimismus ist. Wir tun daher gut daran, den verabredeten Kurs der Haushaltskonsolidierung nicht zu verlassen. Insbesondere mit Blick auf den Koalitionsvertrag bin ich zuversichtlich, dass wir in den anstehenden Haushaltsberatungen hierfür eine breite Mehrheit finden werden."
FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Pressemeldung Nr. 27/11 v. 4.11.2011
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
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