Steuerverwaltung: Steuerdaten-Übermittlungsverordnung und -Abrufverordnung geändert (BMF)
Aufgrund § 1 Abs. 2 StDÜV, die zuletzt durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 geändert worden ist, § 8 StDAV und unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die im BMF-Schreiben dargestellten Regelungen getroffen.
BMF, Schreiben v. 16.11.2011, IV A 7 - O 2200/09/10009 :001
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.6365
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.590
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.567
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.0656
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.047
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.94237
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.697
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.347
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.751
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.091
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Ruhen von Einspruchsverfahren bei der Niedersächsischen Grundsteuer
30.09.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
30.09.2024
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Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Influencern
25.09.2024
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BWL-Traineeprogramm der Hessischen Steuerverwaltung wird ausgebaut
25.09.2024
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Richtsatzsammlung 2023 veröffentlicht
18.09.2024
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Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
17.09.2024
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Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig stellen
16.09.2024
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Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
12.09.2024
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Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension
11.09.2024
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Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2025
06.09.2024