Umsatzsteuer bei der Verpachtung an Pauschallandwirte

Das BMF äußert sich zu den umsatzsteuerlichen Folgen bei der Verpachtung an Pauschal-Landwirte und ändert den UStAE.

Verpachtung an Pauschal-Landwirte

Ein Unternehmer, der ein Grundstück an einen Landwirt verpachtet, der seine Umsätze gemäß § 24 Abs. 1 UStG nach Durchschnittssätzen versteuert, kann nicht auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG verzichten. Das hat der BFH entgegen der Verwaltungsauffassung entschieden (BFH Urteil vom 01.03.2018 - V R 35/17).

Die Finanzverwaltung hat nun den UStAE geändert. Das Schreiben ist auf alle offenen Fälle anzuwenden. Die Finanzverwaltung hat jedoch eine Nichtbeanstandungsregelung getroffen. So wird es nicht beanstandet, wenn für Umsätze, die vor dem 1.1.2020 bewirkt wurden, die Vorgaben dieses BMF-Schreibens nicht angewendet werden.

BMF, Schreiben v. 6.11.2020, III C 3 - S 7198/20/10002 :003


Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer, Vermietung und Verpachtung