Umsatzsteuersatz für steuerpflichtige Einfuhren von Sammlermünzen
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz ist auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt.
Preise für das Kalenderjahr 2024
Goldmünzen: 60.029 EUR je Kilogramm oder der von der Londoner Börse festgestellte Tagespreis (Nachmittagsfixing) für die Feinunze Gold (1 Feinunze entspricht 31,1035 Gramm).
Silbermünzen: 717 EUR je Kilogramm
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
10.6185
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.971
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.895
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1296
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.975
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.657
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.405
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.23737
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.543
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.101
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
14.11.2024
-
Hilfsmittelerlass 2025 wurde veröffentlicht
12.11.2024
-
Lohnsteuerliche Behandlung der Aufwendungen für sicherheitsgefährdete Arbeitnehmer
12.11.2024
-
Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen und Auslandstätigkeitserlass
06.11.2024
-
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
31.10.2024
-
Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie GuV
31.10.2024
-
Start des Rückmeldeverfahrens der NRW-Soforthilfe 2020
31.10.2024
-
Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung
28.10.2024
-
Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten 2023
23.10.2024
-
Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2023
23.10.2024