Umsatzsteuersatz für Umsätze mit Sammlermünzen
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz ist auf die steuerpflichtigen Umsätze mit Sammlermünzen aus Edelmetallen anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt.
Preise für das Kalenderjahr 2026
Goldmünzen: 116.139 EUR je Kilogramm oder der von der Londoner Börse festgestellte Tagespreis (Nachmittagsfixing) für die Feinunze Gold (1 Feinunze entspricht 31,1035 Gramm).
Silbermünzen: 1.464 EUR je Kilogramm
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.6985
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.148
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3906
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.248
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
824
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
696
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
683
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
629
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
583
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
490
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Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
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Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
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Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026
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Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
24.03.2026
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Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
18.03.2026
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Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere
17.03.2026
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Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
16.03.2026
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
10.03.2026
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Steuerverbindlichkeiten während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens
06.03.2026
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Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
05.03.2026