Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab 2023

Wenn Mahlzeiten arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, muss diese Zuwendung des Arbeitgebers lohnsteuerlich bewertet werden ist. Hier findet der anteilige amtliche Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV) Anwendung.
Amtliche Sachbezugswerte 2023
Für das Kalenderjahr 2023 gelten folgende Sachbezugswerte:
- für ein Mittag- oder Abendessen 3,80 EUR
- für ein Frühstück 2,00 EUR
Bei Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) sind die Mahlzeiten mit dem Wert von 9,60 Euro anzusetzen.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
10.4195
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.226
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.764
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1236
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.978
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.528
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.225
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.596
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.41843
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.323
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Gutachten zur Doppelbesteuerung von Renten
10.03.2025
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Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte
10.03.2025
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Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
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Allgemeinverfügung zum Körperschaftsteuerguthaben und Solidaritätszuschlag
05.03.2025
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Allgemeinverfügung zur Besteuerung von Erstattungszinsen
05.03.2025
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Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung
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Schülerfirmen sind von der Umsatzsteuer befreit
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Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
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