Verbundene Leistungen: Sozialfürsorge und soziale Sicherheit

Die Finanzverwaltung hat ein Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung für mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen veröffentlicht.

Neuregelung und Änderung des UStAE

§ 4 Nr. 18 UStG wurde durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zum 1.1.2020 neu gefasst. In dem BMF-Schreiben wird auf die Neuregelung verwiesen und zudem Rechtsprechung des BFH zu der Thematik kurz vorgestellt und Regelungen zur Anwendung der Urteilsgrundsätze getroffen.

Der UStAE wurde in Abschn. 4.18.1 umfangreich angepasst.

BMF, Schreiben v. 14.2.2023, III C 3 - S 7175/21/10003 :003


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