Vereinnahmte und verausgabte Pfandgelder: Bilanzsteuerrecht

Das BMF hat eine Vereinfachungs- und Anwendungsregelung zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung vereinnahmter und verausgabter Pfandgelder veröffentlicht.

Bilanzsteuerliche Behandlung

Der BFH hatte mit Urteil vom 09.01.2013 - I R 33/11, zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung von Individual-, Pooleinheits- und Einheitsleergut entschieden. Das BMF stellt klar, dass sich die bilanzsteuerrechtliche Beurteilung nach den Grundsätzen der Rechtsprechung richtet und orientiert sich am zivilrechtlichen
Eigentumsübergang.

Vereinfachungs- und Anwendungsregelung

Die Finanzverwaltung beanstandet es aus Vereinfachungsgründen nicht, wenn der Steuerpflichtige Einheitsleergut weiterhin wie Individualleergut bilanziell abbildet und auf der Passivseite der Bilanz entsprechend verfährt. Verzichtet der Steuerpflichtige in einem Wirtschaftsjahr nach der Veröffentlichung des BMF-Schreibens unwiderruflich auf die Wahlrechtsausübung, dann ist er daran auch für die Zukunft gebunden. Die Entscheidung muss der Steuerpflichtige einheitlich für den gesamten Betrieb zu treffen. Das BMF veröffentlicht zudem eine Regelung, wenn die Vereinfachungsregelung nicht zur Anwendung kommt. 

BMF, Schreiben v. 8.12.2020, IV C 6 - S 2133/19/10002 :013


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