Ver­öf­fent­li­chung der Ta­xo­no­mi­en 6.6 zur E-Bilanz

Die Finanzverwaltung hat das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.6) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht.

Aktualisierte Taxonomien

Die aktualisierten Taxonomien kommen grundsätzlich für Bilanzen zur Anwendung, deren Wirtschaftsjahr nach dem 31.12.2022 beginnen (Wirtschaftsjahr 2023 oder 2023/2024). Sie gelten außerdem entsprechend für die in Rn. 1 des BMF-Schreibens vom 28.9.2011 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31.12.2022 aufzustellen sind.

Taxonomien können bereits für das Wirtschaftsjahr 2022 verwendet werden

Die Finanzverwaltung hat eine Nichtbeanstandungsregelung getroffen. Demnach wird es nicht beanstandet, wenn die Taxonomien auch bereits für das Wirtschaftsjahr 2022 oder 2022/2023 verwendet werden.

Hinweis: Das BMF informiert darüber, dass die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) auch unter www.esteuern.de zur Ansicht und zum Abruf bereitstehen.

Übermittlung für Echtfälle ab Mai 2023

Für Testfälle wird die Übermittlung mit den neuen Taxonomien voraussichtlich ab November 2022, für Echtfälle ab Mai 2023 möglich sein.

BMF, Schreiben v. 21.6.2022, IV C 6 - S 2133-b/21/10002 :003


Schlagworte zum Thema:  E-Bilanz, Bilanzierung, Jahresabschluss