Vordruckmuster für die Gruppenträgermeldung für den VZ 2024

Die Finanzverwaltung hat das amtliche Vordruckmuster für die Gruppenträgermeldung für den Veranlagungszeitraum 2024 veröffentlicht.

Abgabe elektronisch über das BZSt-Portal

Die Finanzverwaltung informiert darüber, dass die Muster für die Gruppenträgermeldung und den Widerruf der Gruppenträgermeldung fertiggestellt sind und auf der Internetseite des BZSt abgerufen werden können. Eine elektronische Abgabe ist voraussichtlich ab dem 2. Januar 2025 möglich und erfolgt über das BZSt Online-Portal.

BMF, Schreiben v. 17.10.2024, IV B 5 - S 1100/24/10001 :002


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