Vorsorgeaufwendungen und Altersbezüge

Das BMF passt sein Schreiben vom 19.8.2013 hinsichtlich der Besteuerung der von der Europäischen Organisation für die Nutzung meteorologischer Satelliten (EUMETSAT) gezahlten Pensionen an.

Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BFH zur Besteuerung der Pensionszahlungen der Koordinierten Organisationen (z. B. BFH, Beschluss v. 22.7.2015, X B 172/14, BFH/NV 2015 S. 1390-1392, mit weiteren Verweisen) und der Vergleichbarkeit der Rentensysteme mit denen der EUMETSAT wird das BMF-Schreiben vom 19.8.2013 wie folgt geändert:

  1. In Rz. 168 Satz 1 wird die Aufzählung unter "Koordinierte Organisationen:" am Ende wie folgt ergänzt: "- Europäische Organisation für die Nutzung meteorologischer Satelliten (EUMETSAT),".
  2. In Rz. 199 wird die Angabe "- Europäische Organisation für die Nutzung meteorologischer Satelliten (EUMETSAT)," gestrichen.

Die Regelungen dieses BMF-Schreibens sind aus Vertrauensschutzgründen ab dem Veranlagungszeitraum 2017 anzuwenden.

BMF, Schreiben v. 19.12.2016, IV C 5 - S 2345/07/0002


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